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Serie: Was ist neu in 2019? - Betriebsratsgarantie im Luftverkehr, ab 1.5.2019

Fliegendes Personal kann künftig uneingeschränkt einen Betriebsrat gründen. Möglich wird das durch eine Änderung des § 117 BetrVG im Zuge des Qualifizierungschancengesetzes.


Quelle: https://www.bund-verlag.de/