Bildung aus einer Hand

Artikel

Serie: Was ist neu in 2019? - Rentenpaket, seit 1.1.2019

Im Zuge des Rentenpakets der Bundesregierung sind einige wichtige Änderungen festgesetzt worden. Das Rentenniveau wird bis 2025 bei 48 Prozent stabil gehalten.

Entlastungen gibt es im Rahmen der sogenannten Mütterrente, Erziehungszeiten werden höher angerechnet. Das bedeutet, dass für vor 1992 geborene Kinder ein halbes Erziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich angerechnet wird. Zweieinhalb Jahre pro Kind werden künftig berücksichtigt. Antragsberechtigt sind Eltern, die für die Kindererziehung aus dem Beruf ausgestiegen oder ihre Arbeitszeit deutlich reduziert haben.

Menschen, die krankheitsbedingt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, und ab 2019 Erwerbsminderungsrente beantragen, wird so gestellt, als hätten sie bis zum Renteneintrittsalter gearbeitet – sie müssen durch ihre Erwerbsminderung also keine Einbußen bei der Rente hinnehmen und sind somit besser abgesichert. 

Geringverdiener werden stärker entlastet: Midi-Jobber zahlen bei einem Entgelt von 450 Euro bis 1.300 Euro, statt bisher 850 Euro, geringere Beiträge zur Sozialversicherung. Sie erwerben dabei aber die gleichen Rentenansprüche wie bei Einzahlung des vollen Arbeitnehmeranteila in die Rentenversicherung.


Quelle: https://www.bund-verlag.de/