Seminare
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- 24.02.2026
- Allgäu/Schwaben
- 26/18/500
- Online
- Betriebsrat
- Personalrat (BayPVG)
- Personalrat (BPersVG)
- Schwerbehindertenvertretung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
Notfall- und Krisenmanagement in Betrieben und Dienststellen
eine kurze Einführung
Seminarinhalt
Unternehmen und Behörden sind gesetzlich verpflichtet, sich auf unvorhersehbare Ereignisse, wie z. B. Brände, Stromausfälle, Sabotagen oder extreme Wetterereignisse, vorzubereiten und Notfall- und Krisenpläne zu erarbeiten. Besonders in systemrelevanten Bereichen müssen die Verantwortlichen ihre klar strukturierten Aufgaben kennen und schnell reagieren.
Ergänzend zu den behördlichen Anordnungen des Staates, Notfall- und Krisenpläne für den Bevölkerungsschutz zu erstellen, kommt in den Betrieben und Dienststellen noch eine weitere Ebene hinzu. Nämlich die der Arbeitnehmer*innen in Betrieben und Dienststellen, die mit dem Notfall- und Krisenmanagement betraut sind. Hier müssen die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen gewahrt bleiben.
In allen Betrieben und Behörden muss es deshalb Vereinbarungen mit den gesetzlichen Interessenvertretungen geben, die das Notfall- und Krisenmanagement aus der Sicht der Arbeitnehmer*innen regelt. Eine solche Vereinbarung beschreibt das gemeinsame Vorgehen bei unvorhersehbaren Ereignissen und sichert die Handlungsfähigkeit des Betriebes/der Dienststelle durch klare Strukturen. Klar muss sein, auch in Notfall- und Krisensituationen bleiben die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bestehen.
Wir geben einen kurzen Überblick darüber, worauf die gesetzlichen Interessenvertretungen achten müssen und welche gesetzlichen Regelungen herangezogen werden müssen, um die Mitarbeiter*innen zu schützen, Abläufe zu sichern und die rechtlichen Pflichten erfüllen zu können.
Referent
Stefan Balkheimer
Experte und Referent für betrieblichen Arbeits-, Gesundheits-, Brandschutz und Arbeitssicherheit
und Referent für Feuer- und Katastrophenschutz und Feuerwehren im Stadtrat
und Referent für Feuer- und Katastrophenschutz und Feuerwehren im Stadtrat
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder und Schwerbehindertenvertretungen
Online-Veranstaltung
Termin
24.02.2026 09:00 - 12:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
PR-BayPVG: Art. 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
120,- € pro Person
weitere Termine in
Allgäu/Schwaben
31.03.2026
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Ausschreibung