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  • 12.01.2026
  • Neues Seminarangebot: kurze Einführung in das Notfall- und Krisenmanagement in Betrieben und Dienststellen

kurze Einführung in das Notfall- und Krisenmanagement in Betrieben und Dienststellen

Liebe Kolleg*innen, 
mit unserem neuen Online-Angebot: " Notfall- und Krisenmanagement in Betrieben und Dienststellen - eine kurze Einführung" wollen wir die Aufmerksamkeit der gesetzlichen Interessenvertretungen in den Betrieben und Dienststellen auf ein sehr wichtiges Thema lenken. 

Denn Behörden und Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, sich auf unvorhersehbare Ereignisse, wie z. B. Brände, Stromausfälle, Sabotagen oder extreme Wetterereignisse, vorzubereiten und Notfall- und Krisenpläne zu erarbeiten. 

Ergänzend zu den behördlichen Anordnungen des Staates, Notfall- und Krisenpläne für den Bevölkerungsschutz zu erstellen, kommt in den Betrieben und Dienststellen noch eine weitere Ebene hinzu. Nämlich die der Arbeitnehmer*innen in Betrieben und Dienststellen, die mit dem Notfall- und Krisenmanagement betraut sind. 

Unter dem Druck, allen behördlichen Anordnungen des Staates gerecht zu werden, wird diese Ebene leider sehr oft außer acht gelassen und die Mitwirkdungs- und Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen werden nicht beachtet.

In unserer neuen Online-Veranstaltung geben wir einen kurzen Überblick darüber, worauf die gesetzlichen Interessenvertretungen achten müssen und welche gesetzlichen Regelungen herangezogen werden müssen, um die Mitarbeiter*innen zu schützen, Abläufe zu sichern und die rechtlichen Pflichten erfüllen zu können.

Als Referent steht uns Stefan Balkheimer, Experte und Referent für betrieblichen Arbeits-, Gesundheits-, Brandschutz und Arbeitssicherheit, zur Verfügung. In dieser Tätigkeit berät er Firmen und schult die Beschäftigten, die firmenintern mit diesen Aufgaben betraut sind. Außerdem Stefan Balkheimer, ist Referent für Feuer- und Katastrophenschutz und Feuerwehren im Stadtrat seiner Heimatstadt und mit diesen wichtigen Aufgaben sehr vertraut.

Alle weiteren Inforamtionen zu dieser kurzen Online-Veranstaltung entnehmen Sie bitte der ausführlichen Ausschreibung zum Seminar. Nach erfolgtem Beschluss im Gremium können Sie sich auch direkt über unsere Homepage anmelden.

Link zur Ausschreibung

Link zur Anmeldung

Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG 
PR-BayPVG: Art. 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG 
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG 
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX