Seminare
<< Zurück
- 22.09.2025 - 26.09.2025
- Oberbayern
- 25/30/101
- Jugend- und Auszubildendenvertreter
- Jugend- und Auszubildendenvertreter
- Jugend- und Auszubildendenvertreter
- Grund- und Aufbauschulungen
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Seminarinhalt
Nach dem Einführungsseminar folgt nun alles Wesentliche über das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die praktischen Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis zu leisten? Welche Pflichten stehen an? Und – ganz wichtig – auf welche Weise können JAV und Betriebs- bzw. Personalrat kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis und dual Studierende eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
• Die Regelungen zur Ausbildung nach dem BBiG
• Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß BBiG
• Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen
• Die Kontrolle der Ausbildung und des dualen Studiums durch die JAV und den Betriebs-/Personalrat
• Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
• Fragen der praktischen Umsetzung in Betrieb und Dienststelle
• Rechtslage zur Freistellung für den Berufsschulbesuch
Die Seminarinhalte in Stichworten:
• Die Regelungen zur Ausbildung nach dem BBiG
• Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß BBiG
• Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen
• Die Kontrolle der Ausbildung und des dualen Studiums durch die JAV und den Betriebs-/Personalrat
• Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
• Fragen der praktischen Umsetzung in Betrieb und Dienststelle
• Rechtslage zur Freistellung für den Berufsschulbesuch
An wen sich das Seminar richtet
Mitglieder der JAV und interessierte Arbeitnehmer*innen
Tagungsort
Neumarkt
Termin
22.09.2025 10:30 Uhr - 26.09.2025 15:00 Uhr
Freistellungsregelung
JAV-BayPVG: Art. 62 BayPVG i.V.m. Art. 46 Abs. 5 BayPVG (gilt auch für GJAV und HJAV vgl. Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayPVG)
JAV-BetrVG: § 65 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
JAV-BPersVG: § 62 BPersVG i.V.m. § 54 Abs. 1 BPersVG
Teilnahmegebühr
1250,- € pro Person
Tagungspauschale
752,- € pro Person
in Kooperation mit
weitere Termine in
Oberbayern
07.04.2025 - 11.04.2025
Download
Ausschreibung