Seminare

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  • 07.04.2025 - 11.04.2025
  • Oberbayern
  • 25/30/100
  • Jugend- und Auszubildendenvertreter
  • Jugend- und Auszubildendenvertreter
  • Jugend- und Auszubildendenvertreter
  • Grund- und Aufbauschulungen
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Seminarinhalt
Nach dem Einführungsseminar folgt nun alles Wesentliche über das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die praktischen Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis zu leisten? Welche Pflichten stehen an? Und – ganz wichtig – auf welche Weise können JAV und Betriebs- bzw. Personalrat kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis und dual Studierende eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

• Die Regelungen zur Ausbildung nach dem BBiG
• Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß BBiG
• Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen
• Die Kontrolle der Ausbildung und des dualen Studiums durch die JAV und den Betriebs-/Personalrat
• Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
• Fragen der praktischen Umsetzung in Betrieb und Dienststelle
• Rechtslage zur Freistellung für den Berufsschulbesuch
An wen sich das Seminar richtet
Mitglieder der JAV und interessierte Arbeitnehmer*innen
Tagungsort
Brannenburg
Termin
07.04.2025 10:30 Uhr - 11.04.2025 15:00 Uhr
Freistellungsregelung
JAV-BayPVG: Art. 62 BayPVG i.V.m. Art. 46 Abs. 5 BayPVG (gilt auch für GJAV und HJAV vgl. Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayPVG)
JAV-BetrVG: § 65 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
JAV-BPersVG: § 62 BPersVG i.V.m. § 54 Abs. 1 BPersVG
Teilnahmegebühr
1250,- € pro Person

Teilnahmegebühr

1250,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referenten-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogenene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmernamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes (IBAN: DE23 700500000002045433 BIC: BYLADEMMXXX) möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e. V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

772,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 772,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

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