Arbeitsrecht für Personalratsmitglieder
Seminarziel kurz zusammengefasst
Grundlagen des Arbeitsrechtes, Rechte und Pflichten, Unterscheidungen zwischen Individual- und Kollektivrecht
Seminarinhalt
Neben dem Personalvertretungsgesetz ist für die Arbeit des Personalrates auch das gesamte Arbeitsrecht von enormer Bedeutung. Die Kenntnisse im Arbeitsrecht legen die Grundlagen für eine gute Arbeit im Personalratsgremium. Jedoch muss durch die ständigen Veränderungen und Urteile dieses Wissen immer wieder erneuert und aufgefrischt werden.
In diesem Seminar geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Systematiken des Arbeitsrechts in Deutschland und über die einzelnen Arbeitnehmer*innenschutzrechte.
Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen der Arbeitsrechtssystematik
Überblick über die Arbeitnehmer*innenschutzrechte
Rechte und Pflichten der/des Arbeitnehmers*in und des/ Arbeitgebers*in in Bezug auf bestehende Arbeitsverträge
Individualrechtliche und kollektivrechtliche Unterscheidungen und die Bedeutung für Arbeitnehmer*innen
Aktuelle Rechtsprechung
An wen sich das Seminar richtet
Personalratsmitglieder (BayPVG, BPersVG) und interessierte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen