Bildung aus einer Hand

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Teilnahmebedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. Allgemein

Die Veranstaltungen des Bildungswerks der ver.di in Bayern e.V. sind für alle offen, unabhängig von einer Mitgliedschaft in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Auskünfte zu den Veranstaltungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e.V. erteilt Ihnen das Sekretariat. Seminarplätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Bei Überbuchung der Veranstaltung wird aus Kapazitätsgründen eine Auswahl der Teilnehmenden getroffen. Wenn möglich werden wir Ihnen entsprechende Alternativen anbieten. Sollten Plätze bei dem von Ihnen gewählten Seminar frei werden, werden wir Sie darüber informieren, so dass Sie noch die Möglichkeit der kurzfristigen Teilnahme haben.

Notwendige Änderungen (Termin und Tagungsort) der Veranstaltung halten wir uns offen. Zusätzliche Veranstaltungen geben wir Ihnen rechtzeitig bekannt. Wir behalten uns vor, Seminare aufgrund zu geringer Teilnehmendenzahl bzw. aus anderen wichtigen Gründen abzusagen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren überweisen wir Ihnen zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Am Seminarende erhalten alle Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

Sonderabsprachen und Änderungen bedürfen der Schriftform.


2. Anmeldeverfahren

Nutzen Sie zur Anmeldung unser Formular und melden Sie sich möglichst frühzeitig an (spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn). Alle Anmeldungen müssen schriftlich und persönlich unterschrieben oder per Email erfolgen. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Sobald wir Ihre Anmeldung vorliegen haben, wird dieser Eingang von uns bestätigt. Aus der Eingangsbestätigung erwächst kein Anspruch auf Durchführung der gebuchten Veranstaltung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine unverbindlichen Anmeldungen (Reservierung) berücksichtigen können.

Es gelten folgende Voraussetzungen für die Teilnahme der unterschiedlichen Seminarbereiche:

Gesetzliche Interessenvertretung

Politische Bildung³

¹) Mit der Anmeldebestätigung (ca. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) erhalten Sie auch die Rechnung über die Teilnahmegebühr. Leiten Sie diese an die zuständige Stelle in Ihrem Betrieb bzw. Ihrer Dienststelle zur Begleichung weiter. Bitte beachten Sie, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Namens des Teilnehmenden und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes (IBAN:DE23 700500000002045433 BIC:BYLADEMMXXX) möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Das Bildungswerk der ver.di in Bayern e. V. ist als gemeinnütziger Verein nach § 4, Satz 22 a Umsatzsteuergesetz, hinsichtlich der Lehrtätigkeit von der Umsatzsteuer befreit.

²) Die Tagungspauschale (Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft), rechnen Sie bitte direkt mit der Tagungsstätte ab. Dies kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber bzw. Dienstherren ausgestellten Kostenübernahmeerklärung erfolgen, die Sie spätestens bei der Abreise bei der Tagungsstätte abgeben. Die Tagungsstätte stellt dann die Tagungspauschale Ihrem Arbeitgeber/Dienstherren in Rechnung. Sollten Tagungshäuser keine Kostenübernahmeerklärung akzeptieren, so werden wir Sie im Vorfeld darüber informieren.

Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmenden die Buchung der Tagungsstätte. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung der Tagungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen (diese ist optional buchbar) und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Eine Abwahl der gastronomischen Leistungen ist nicht möglich.

Bei mehrtägigen Seminaren, die im Gewerkschaftshaus München oder Kempten stattfinden sind grundsätzlich keine Übernachtungen für die Teilnehmenden gebucht. Wir sind Ihnen aber bei der Buchung entsprechender Übernachtung behilflich.

Bei Tagesseminaren ist keine Übernachtung vorgesehen. Bitte teilen Sie uns deshalb umgehend mit, falls Sie eine Übernachtung wünschen.

Die Anreise zum und Abreise vom Seminar gestaltet jeder Teilnehmer individuell. Die Kosten trägt der Arbeitgeber bzw. Dienstherr.

³) Diese Veranstaltungen stehen allen Interessenten/innen offen. Jedoch erhalten ver.di-Mitglieder eine Ermäßigung für diese Seminare. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bitte vor Seminarbeginn unter Angabe Ihres Namens und der Veranstaltungsnummer auf das angegebene Konto überweisen.

Bei Seminaren in Kooperation mit dem ver.di Landesbezirk erfolgt die Anmeldung grundsätzlich zunächst über den Bezirk, die Personengruppe oder den Fachbereich (Bestätigung durch Unterschrift). Andere Anmeldungen zu diesen Veranstaltungen werden nachrangig behandelt und werden erst bei Nichtauslastung berücksichtigt.

Grundsätzlich übernimmt das Bildungswerk der ver.di in Bayern e. V. keine Reisekosten für Seminare und Veranstaltungen.

3. Anmeldestornierungen – Seminarabsagen

Können Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Nachdem uns eine Stornierung erreicht hat, gelten folgende Stornobedingungen:

Sollten Sie ohne wichtigen Grund unentschuldigt am Seminar fehlen, stellen wir die volle Teilnahmegebühr in Rechnung.

Die Tagungsstätte wird Ihnen eventuelle Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Denn hier gelten die jeweils gültigen Stornierungsbedingungen der Tagungshäuser. Auf diese haben wir keinen Einfluss.

Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/-in benannt wird und an der Veranstaltung teilnimmt.

Die Tagungsstätte wird Ihnen eventuelle Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Denn hier gelten die jeweils gültigen Stornierungsbedingungen der Tagungshäuser. Auf diese haben wir keinen Einfluss.

Im Falle einer Stornierung in der Stornofrist, fallen die oben angegebenen Stornogebühren an. Im Falle einer neuen verbindlichen Anmeldung und Teilnahme zu einem anderen Seminar, können die Stornogebühren des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e. V. mit der neuen Teilnahmegebühr verrechnet werden. Voraussetzung ist, dass eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/Dienstherren vorliegt und die Teilnahme gesichert ist.

Ferner ist zu beachten, dass Ansprüche von Tagungshäusern auch an Seminarteilnehmer weitergegeben werden, wenn angebotene Leistungen im Seminarhaus (z.B. Übernachtungen oder Mahlzeiten) aus individuellen Gründen nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden, obwohl Vollpension gebucht wurde.

Im Falle der Absage einer Inhouse-Schulung und damit verbundenen Stornierung der eventuellen Tagungsstätten, werden die Stornierungskosten der Tagungsstätten direkt dem Arbeitgeber/Dienstherren in Rechnung gestellt.

4. Haftungsausschluss

Das Bildungswerk der ver.di in Bayern e. V. haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge. Werden für die An- und Abreise, statt öffentlicher Verkehrsmittel, private Pkw genutzt bzw. auf freiwilliger Basis Fahrgemeinschaften gebildet, so haftet das Bildungswerk der ver.di in Bayern nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Sitz des Vereins: München

Bildungswerk der ver.di in Bayern e. V.

Neumarkter Straße 22, 81673 München

Registergericht München, VR 8550

Stand: 2024