Einführung in das Arbeitsrecht für Personalräte der Jobcenter (AR I)
Seminarziel kurz zusammengefasst
Kenntnisse im Arbeitsrecht
Seminarinhalt
Zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt der Personalrat grundlegende Kenntnisse im Arbeitsrecht. In dem Seminar werden die wesentlichen Grundlagen von der Systematik des Arbeitsrechtes, den Regelungen von der Durchführung bis zur Beendigung dargestellt.
Dabei wird, abgestimmt auf die besondere rechtliche Situation in den Jobcentern, erforderliches Grundwissen vermittelt und konkrete Handlungsoptionen erörtert. Ein Besuch des Arbeitsgerichtes vermittelt einen praktischen Einblick in die Seminarinhalte.
Die wesentlichen Inhalte sind u. a.:
• Rechtsquellen und Systematik des Arbeitsrechts
• Abgrenzung zum Honorar- und Werkvertrag; Arbeitnehmerbegriff
• Besonderheiten des Arbeitsrechtes im Jobcenter
• Arbeitsvertrag – Grundlagen und Inhalt
• Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien aus dem Arbeitsverhältnis
• Annahmeverzug, Entgeltfortzahlung, Urlaub
• Auswirkungen des zugewiesenen Arbeitsverhältnisses
• Besondere Arbeitsverhältnisse im Überblick: Teilzeit und Befristung, Leiharbeit und Werkverträge, Probearbeit
• Beendigungsarten des Arbeitsverhältnisses im Überblick: Kündigung, Auflösung und Befristung
• Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung
Das Seminar richtet sich an Personalratsmitglieder und Schwerbehindertenvertretungen der Jobcenter. Es handelt sich um eine Grundlagenschulung (BVerwG vom 14.06.2006 6 P 13.05 )
An wen sich das Seminar richtet
Personalratsmitglieder und Schwerbehindertenvertretungen der Jobcenter