Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Seminarziel kurz zusammengefasst
betriebliche Veränderungsprozesse frühzeitig erkennen und Handlungsmöglichkeiten erarbeiten
Seminarinhalt
Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich.
Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar.
Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie auch das nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des Arbeitgebers
Wann muss der Betriebsrat durch den Arbeitgeber über Veränderungen informiert werden und gibt es Ausnahmen?
Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen
Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen
Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat
Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen
Erläuterungen der Begrifflichkeiten Betriebsübergang nach § 613 a BGB, Betriebsänderung nach § 111 ff. BetrVG
Beschäftigungssicherung nach § 92 a BetrVG
Betriebliche Bildungsmaßnahmen nach §§ 96 - 98 BetrVG
Die wirtschaftliche Mitbestimmung nach dem BetrVG im Überblick
Aktuelle Rechtsprechung
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder und interessierte Arbeitnehmer*innen