Einführung in das Arbeitsrecht
Kompakt
Seminarziel kurz zusammengefasst
Geschichte, Grundlagen und Handlungswege zum Arbeitsrecht
Seminarinhalt
Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der einschlägigen Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden und den Überblick zu behalten.
In diesem Seminar wird das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können, besprochen.
Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems
Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen
Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Inhalte des Arbeitsvertrags
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Beendigung von Arbeitsverhältnissen (u. a. Kündigung, Aufhebungsvertrag)
Arbeitsgerichtsbarkeit
Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen und interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer