Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit - ohne geht es nicht
Grundlagenseminar
Seminarziel kurz zusammengefasst
Gundlagen und Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung des Arbeitsschutzes
Seminarinhalt
Mit dem Arbeitsschutzgesetz ist ein Grundgesetz des betrieblichen Arbeitsschutzes geschaffen worden. Dabei finden nun neben den klassischen Gefahren am Arbeitsplatz auch die modernen Risiken, wie beispielsweise Bildschirmarbeit und Einflüsse des Arbeitsumfeldes, Berücksichtigung. Der Schwerpunkt des Gesamtsystems des Gesundheits-, Arbeits- und Unfallschutzes setzt verstärkt auf Prävention und nicht mehr, wie in der Vergangenheit, auf Reparatur. Den Interessenvertretungen kommt hier eine sehr wichtige Rolle zu. Dieses Seminar zeigt Handlungsmöglichkeiten und Wege auf, mit denen Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte gezielt die Bereiche der Arbeitssicherheit sowie des Arbeitsschutzes für die betriebliche Praxis verbessern können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundbegriffe des Arbeitsschutzes
Die wichtigsten Regelungen des Unfallversicherungsrechtes, des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung
Die Kontrollinstanzen für den Arbeitsschutz: Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sicherheitsbeauftragter und Arbeitsschutzausschuss
Arbeitsschutz für Bildschirmarbeitsplätze
Einführung in die Gefahrstoffverordnung und das Chemikaliengesetz
Die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates/Personalrates: Initiativrechte, Kontrollrechte und Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder (BayPVG, BPersVG), Schwerbehindertenvertrauensleute, interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer