Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Unten aufgeführt finden Sie die nächsten Termine.
Bei Bedarf können wir das Seminar auch als Inhouse-Schulung anbieten.
Kontaktieren Sie uns hierfür per Mail oder Telefon.
Seminarziel kurz zusammengefasst
Grundlagen der Betriebsratsarbeit, wichtige Gesetze und Aufgaben des Betriebsrates
Seminarinhalt
Um die Interessen der Arbeitnehmer*innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten. In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten. Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht!
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)
Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats
Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare
Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren
Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Vom Umfang der Beteiligungsrechte und möglichen Wegen zu deren Durchsetzung
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen und interessierte Arbeitnehmer*innen