Gute Arbeit im Handel - Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrates

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Bei Bedarf können wir das Seminar auch als Inhouse-Schulung anbieten.
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Seminarinhalt

Die Weltgesundheitsorganisation hat in ihrer Ottawa-Charta 1986 Maßstäbe für die Arbeitsgestaltung in den Betrieben gesetzt. In dieser Charta heißt es: Arbeit ist dann gut organisiert, wenn sie für die Beschäftigten eine Quelle der Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung ist. Für Arbeitnehmer*innen bedeutet dies, dass sie ein festes und verlässliches Einkommen erhalten, unbefristet beschäftigt sind und ihre fachlichen und kreativen Fähigkeiten in die Arbeit einbringen und entwickeln können. Für Betriebsratsgremien bedeutet dies, dass sie sich jeden Tag für gute Arbeitsbedingungen einsetzen, darauf achten, dass gesetzliche Vorschriften und Tarifverträge eingehalten und umgesetzt werden. Darüber hinaus können Betriebsratsgremien noch mehr tun. Sie können zu vielen Themenbereichen, welche unter den Begriff Gute Arbeit fallen Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber abschließen. Dieses Recht erschließt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz und muss mit Leben gefüllt werden. In diesem ersten Seminar geben wir einen Überblick über die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Betriebsratsgremien und zeigen auf, welche Regelungen möglich sind.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Begriffserläuterungen - Was ist Gute Arbeit?

  • Aktuelle arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

  • Aktuelle Rechtsprechung zu Beteiligungsfragen der Betriebsräte im Gesundheitsschutz

  • Aktuelle Rechtsprechungen über arbeitsrechtliche Folgen psychischer und physischer Belastung am Arbeitsplatz

  • Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Betriebsratsgremien

Dieses Seminar ist kein Ersatz für die Teilnahme an weiterführende Grundlagen- und Spezialseminaren zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz.

An wen sich das Seminar richtet

Betriebsratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen und interessierte Arbeitnehmer*innen