Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten

Seminarziel kurz zusammengefasst

gesetzliche Vorgaben der Gefährdungsbeurteilung gut betrieblich regeln

Seminarinhalt

Nach § 5 ArbschG hat der Arbeitgeber durch regelmäßige Gefährdungsbeurteilung die Gefährdung der Beschäftigten zu ermitteln, mit dem Ziel die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu erkennen, um seiner arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Die Verpflichtung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen streckt sich auf alle Bereiche bis hin zu Ermittlung physischer Belastungen. In der prozesshaften Ausgestaltung des Arbeitsschutzes nimmt die Gefährdungsbeurteilung eine Schlüsselrolle ein.

In dem Seminar werden Methoden und Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen dargestellt und die Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten bei Ausgestaltung erörtert.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Verpflichtung zur Durchführung nach § 5 ArbschG

  • Gestaltung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

  • Beteiligungsrechte von Betriebsräten

  • Beteiligungsrechte von Personalräten

  • Aktuelle Rechtsprechung

An wen sich das Seminar richtet

Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen und interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
    Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten
  • 24/18/160
  • Kempten
  • 23.09.2024 - 25.09.2024

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