Meine Rechte im Arbeitskampf

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Bei Bedarf können wir das Seminar auch als Inhouse-Schulung anbieten.
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Seminarinhalt

Um die Tarifforderungen nach höheren Einkommen, kürzeren Arbeitszeiten und besseren Arbeitsbe-dingungen durchzusetzen, nutzen Gewerkschaften das Mittel des Streiks. Das Recht auf eine Beteili-gung an gewerkschaftlichen Arbeitskampfmaßnahmen ergibt sich aus Artikel 9 Absatz 3 des Grund¬ge-setzes, der die Koalitionsfreiheit und damit auch das Streikrecht gewährleistet.

Damit ein Streik auch seine Wirkung entfalten und genügend Druck auf die Arbeitgeberseite ausüben kann, müssen wir als Gewerkschafter*innen möglichst viele Kolleg*innen in den Betrieben, Dienststel-len und Einrichtungen von den ver.di-Forderungen und einer Beteiligung an möglichen Streikmaßnah-men überzeugen. Hierfür dürfen wir auch im Betrieb, in der Dienststelle und am Arbeitsplatz werben.

Doch was heißt dies konkret für die Praxis? Wer ruft zum Streik auf und welche Streiks sind legal? Wer darf streiken? Welche Aktionen im Betrieb, der Dienststelle oder Einrichtung sind erlaubt, um ei¬nen Streik vorzubereiten? Dürfen zum Beispiel Flugblätter mit den ver.di-Forderungen verteilt werden? Oder dürfen wir mit den Kolleg*innen während der Arbeitszeit über die ver.di-Forderungen diskutie-ren? Diese und weitere Fragen rund um das Streikrecht werden in diesem Online-Seminar behandelt.

An wen sich das Seminar richtet

ver.di Mitglieder und interessierte Arbeitnehmer*innen