Grundlagen der Eingruppierung im TVöD und TV-BA für Personalräte der Jobcenter

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Seminarinhalt

Zu den gesetzlichen Aufgaben der Personalräte in den Jobcentern gehören u.a. die Überwachung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Tarifverträge, wie die Mitbestimmung bei der Übertragung höher bzw. niedrig bewerteter Tätigkeiten. Hierzu bedarf es grundlegender Kenntnisse über die tariflichen Regelungen der Eingruppierung. TVöD und Tv-BA sind aber gerade in diesem Bereich so unterschiedlich gestaltetet, dass sich unterschiedliche Entgelte für dieselbe Tätigkeit errechnen. In dem Seminar werden die tariflichen Regelungen beider Tarifverträge dargestellt. Insbesondere werden dabei die Tätigkeits- und Kompetenzprofile, sowie die Systematik der Funktionsstufen beim TV-BA erörtert, wie auch die im TVöD anzuwendende Entgeltordnung mit ihren unbestimmten Rechtsbegriffen.

Mögliche tarifliche Änderungen im Bereich der Entgeltordnung würden zeitnah berücksichtigt. Ebenso wird die neue Entgeltordnung im Seminar behandelt

An wen sich das Seminar richtet

Personalratsmitglieder, Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretungen der Jobcenter und der Träger