Einführung in das Arbeitsrecht

Kompakt

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Seminarziel kurz zusammengefasst

Geschichte, Grundlagen und Handlungswege zum Arbeitsrecht

Seminarinhalt

Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der einschlägigen Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden und den Überblick zu behalten.

In diesem Seminar wird das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können, besprochen.

Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems

  • Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen

  • Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht

  • Begründung des Arbeitsverhältnisses

  • Inhalte des Arbeitsvertrags

  • Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag

  • Weisungsrecht des Arbeitgebers

  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen (u. a. Kündigung, Aufhebungsvertrag)

  • Arbeitsgerichtsbarkeit

  • Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung

An wen sich das Seminar richtet

Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen und interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer