Einführung in die Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz
Kompaktseminar
Unten aufgeführt finden Sie die nächsten Termine.
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Seminarziel kurz zusammengefasst
Kompaktübersicht über die Gefährdungsberurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz
Seminarinhalt
Gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung. Da die gesetzlichen Interessenvertretungen darüber zu wachen haben, dass Gesetzte und Verordungen eingehalten werden, kommen ihnen hier eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung zu.
Die Regelung des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Mitbestimmungsrecht im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (Rechtsprechung des BAG)
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Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 5 ArbSchG)
Wer ist zuständig?
Umfang des Mitbestimmungsrechts (Rechtsprechung des BAG)
Überblick über Methoden und Instrumente zur Analyse der Arbeitsbedingungen
Regelungspflicht der Einigungsstelle
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Maßnahmen (§ 3 Abs. 1 ArbSchG)
Praktische Beispiele für Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung – arbeitswissenschaftliche Begründung
Beispiele aus der Rechtsprechung zur Maßnahmenableitung
Kein Ausschluss der Mitbestimmung durch Beauftragung Dritter
Beispiel aus der Rechtsprechung zur Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
Mindestbesetzung als Maßnahme des Gesundheitsschutzes (Praxisbeispiel)
Mitbestimmung bei der Arbeitsschutzorganisation
Mitbestimmung bei Aufgaben und Einsatzzeiten von Betriebsarzt und FASI
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen und interessierte Arbeitnehmer*innen