Einführung in die Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz

Kompaktseminar

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Seminarziel kurz zusammengefasst

Kompaktübersicht über die Gefährdungsberurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz

Seminarinhalt

Gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung. Da die gesetzlichen Interessenvertretungen darüber zu wachen haben, dass Gesetzte und Verordungen eingehalten werden, kommen ihnen hier eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung zu.

  • Die Regelung des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

  • Mitbestimmungsrecht im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (Rechtsprechung des BAG)

  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 5 ArbSchG)

    Wer ist zuständig?

    Umfang des Mitbestimmungsrechts (Rechtsprechung des BAG)

    Überblick über Methoden und Instrumente zur Analyse der Arbeitsbedingungen

    Regelungspflicht der Einigungsstelle

  • Maßnahmen (§ 3 Abs. 1 ArbSchG)

    Praktische Beispiele für Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung – arbeitswissenschaftliche Begründung

    Beispiele aus der Rechtsprechung zur Maßnahmenableitung

    Kein Ausschluss der Mitbestimmung durch Beauftragung Dritter

    Beispiel aus der Rechtsprechung zur Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes

    Mindestbesetzung als Maßnahme des Gesundheitsschutzes (Praxisbeispiel)

  • Mitbestimmung bei der Arbeitsschutzorganisation

  • Mitbestimmung bei Aufgaben und Einsatzzeiten von Betriebsarzt und FASI

An wen sich das Seminar richtet

Betriebsratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen und interessierte Arbeitnehmer*innen