Betriebsänderung, Betriebsübergang und die Folgen für Interessenvertretung und Belegschaft

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Seminarinhalt

Im Umgang mit Betriebsänderungen und Betriebsübergängen sind viele Interessenvertretungen zunächst überfordert. Die klare Einordnung der arbeitgeberseitig veranlassten Veränderungen in Betrieb und Unternehmen, die Handlungsmöglichkeiten des Interessenvertretung, die Beratung der Arbeitnehmer*innen, die Aufklärung über Folgen und Risiken erfordern eine intensive Beschäftigung mit diesen Themen. In diesem Seminar werden vornehmlich die rechtlichen Konstrukte und gesetzlichen Vorgaben bei Betriebsänderungen und Betriebsübergängen behandelt, eine Rolle spielen aber auch strategische Ansätze für die Arbeit der Interessenvertretung.

Die Themen u.a.:

  • Betriebsänderun: Definition, Abgrenzung, Einordnung betrieblicher Vorgänge

  • Folgen und Risiken für die Beschäftigten

  • Beteiligungsrechte er Interessenvertretung

  • Handlungsmöglichkeiten deIntereressenvertretung (u.a. Interessenausgleich und Sozialplan)

  • Der Betriebsübergang - Definition, Abgrenzung, Einordnung betrieblichere Vorgänge

  • Gesetzliche Schutzvorschriften

  • Regelungen und Geltungsbereich des § 613 a BGB

  • Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Arbeitgeberwechsels

  • Das Kündigungsverbot nach § 613a BGB

  • Informationspflichten des Arbeitgebers, Widerspruchsrechte der Arbeitnehmr*innen

  • Handlungsmöglichkeiten deInteressenvertretung

  • Betriebsübergänge mit und ohne Betriebsänderung

An wen sich das Seminar richtet

Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen und interessierte Arbeitnehmer*innen