Betriebsänderung, Betriebsübergang und die Folgen für Interessenvertretung und Belegschaft
Unten aufgeführt finden Sie die nächsten Termine.
Bei Bedarf können wir das Seminar auch als Inhouse-Schulung anbieten.
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Seminarinhalt
Im Umgang mit Betriebsänderungen und Betriebsübergängen sind viele Interessenvertretungen zunächst überfordert. Die klare Einordnung der arbeitgeberseitig veranlassten Veränderungen in Betrieb und Unternehmen, die Handlungsmöglichkeiten des Interessenvertretung, die Beratung der Arbeitnehmer*innen, die Aufklärung über Folgen und Risiken erfordern eine intensive Beschäftigung mit diesen Themen. In diesem Seminar werden vornehmlich die rechtlichen Konstrukte und gesetzlichen Vorgaben bei Betriebsänderungen und Betriebsübergängen behandelt, eine Rolle spielen aber auch strategische Ansätze für die Arbeit der Interessenvertretung.
Die Themen u.a.:
Betriebsänderun: Definition, Abgrenzung, Einordnung betrieblicher Vorgänge
Folgen und Risiken für die Beschäftigten
Beteiligungsrechte er Interessenvertretung
Handlungsmöglichkeiten deIntereressenvertretung (u.a. Interessenausgleich und Sozialplan)
Der Betriebsübergang - Definition, Abgrenzung, Einordnung betrieblichere Vorgänge
Gesetzliche Schutzvorschriften
Regelungen und Geltungsbereich des § 613 a BGB
Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Arbeitgeberwechsels
Das Kündigungsverbot nach § 613a BGB
Informationspflichten des Arbeitgebers, Widerspruchsrechte der Arbeitnehmr*innen
Handlungsmöglichkeiten deInteressenvertretung
Betriebsübergänge mit und ohne Betriebsänderung
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen und interessierte Arbeitnehmer*innen