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Softwareergonomie für gesunde Arbeitsbedingungen

Die Digitalisierung spült ständig Softwareanwendungen in die Betriebe. Diese können Beschäftigte unterstützen, aber auch belasten. Umso wichtiger ist daher die Softwareergonomie als Teil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

In der digitalisierten Arbeitswelt werden Beschäftigte bei der Erledigung ihrer Aufgaben mehr und mehr von verschiedener Software unterstützt. Wenn die genutzten Programme auf PC, Handy oder Tablet ohne übermäßigen körperlichen und mentalen Aufwand bedient werden können, wird von ergonomischer Software gesprochen. Softwareergonomie bezeichnet arbeitswissenschaftliche Anforderungen an die Entwicklung von Software, und zwar so, dass das Programm für die Beschäftigten und deren Arbeitsbedingungen passend gestaltet ist. Eine gute Softwaregestaltung wird anhand von verschiedenen ergonomischen Kriterien vorgenommen, die sich hierarchisch in vier Ebenen einteilen lassen:

  • Arbeitssystemgestaltung
  • Aufgabengestaltung
  • Dialoggestaltung
  • Informationsgestaltung


Prüfung der Gebrauchstauglichkeit ist gefordert

Die Qualität einer Softwarenutzung lässt sich an der Gebrauchstauglichkeit – Usability – messen. Sie bewertet ganzheitlich, ob die Aufgabe mit Hilfe der Software wirkungsvoll, wirtschaftlich sowie zur Zufriedenheit der Beschäftigten erfüllt werden kann. Die Gebrauchstauglichkeit berücksichtigt hierfür unter anderem die vier genannten Ebenen mit ihren einzelnen Kriterien. Sie ist in der DIN-Normenreihe EN ISO 9241 definiert, die die Interaktionen zwischen Mensch und Computer in mehreren Teilen beschreibt. Die Norm gilt auch als eine maßgebliche Richtlinie für die Benutzerfreundlichkeit, die der Gesetzgeber bei der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen fordert.

Diese Forderung ist an verschiedenen Stellen im Arbeitsschutzrecht verankert. Allgemein abgleitet aus dem § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sind die Arbeitsmittel und damit auch Software einer Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen. In der Praxis wird die Beurteilung der Software dabei aber oft vergessen und nur auf Hardware und Büromöbel geachtet. Um dem entgegenzuwirken, konkretisieren die Arbeitsstätten- und die Betriebssicherheitsverordnung die Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung.

Grundsätzlich empfiehlt sich aber, die Softwareergonomie bereits in der Entwicklung eigener Programme zu berücksichtigen oder sie zu einem wichtigen Kriterium bei der Auswahl neuer Software zu machen.


Quelle: www.bund-verlag.de