Serie: Was ist neu in 2019? - Teilhabechancengesetz, seit 1.1.2019
Mit dem Teilhabechancengesetz soll Langzeitarbeitslosigkeit besser bekämpft werden. Mit neuen Förderungsinstrumenten unterstützt die Bundesregierung Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Personen Langzeitarbeitslose einstellen.
Unternehmen, die Personen über 25 Jahre einstellen, die mehr als sechs Jahre SGB II-Leistungen erhalten haben, bekommen in den ersten beiden Jahren einen Zuschuss in Höhe des Mindestlohns. Bei tarifgebundenen Unternehmen wird das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt berücksichtigt. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um zehn Prozent. Die Förderung dauert maximal fünf Jahre.
Werden Menschen eingestellt, die mehr als zwei Jahre arbeitslos waren, winkt ein Zuschuss für zwei Jahre – 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr.
Zudem können Betroffene an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.
Quelle: https://www.bund-verlag.de/