Serie: Was kommt 2018? - Entgeltgleichheit fördern
Das neue Entgelttransparentsgesetz, das schon seit dem 6. Juli 2017 gilt, verbietet eine ungleiche Bezahlung aufgrund des Geschlechts. Männer und Frauen müssen bei gleicher Arbeit den gleichen Lohn erhalten.
Das Gesetz gibt allen Arbeitnehmern ab dem 1. Januar 2018 nun auch einen individuellen Anspruch, zu erfahren, wie viel die Kollegen in vergleichbarer Position verdienen. Der Anspruch besteht aber erst bei einem Betrieb ab 200 Arbeitnehmern.
Mehr dazu finden Sie unter: https://www.bund-verlag.de/aktuelles~7-fragen-zum-neuen-entgelttransparenzgesetz~
Quelle: https://www.bund-verlag.de/