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Nur jeder Zehnte muss künftig Soli zahlen

Der Solidaritätszuschlag, umgangssprachlich Soli, besteht seit 1991 und dient unter anderem der Mitfinanzierung der Deutschen Einheit. Ab 2021 soll die Abgabe kräftig gestutzt werden und Entlastungen für Geringverdiener und Menschen mit mittleren Einkommen bringen.

Profitieren sollen von der weitgehenden Abschaffung niedrige und mittlere Einkommen, was Anreize für Arbeit, Kaufkraft und Binnenkonjunktur bringen soll. So sieht es der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 (19/14103) vor. Das Entlastungsvolumen soll ab 2021 9,8 Milliarden Euro betragen und 2022 auf 11,2 Milliarden Euro steigen.

Die Bundesregierung zielt mit ihrem Gesetzesentwurf auf die Konsumquote der Normalverdiener ab, die durch die steuerliche Entlastung steigt. Spitzenverdiener müssen weiterhin Solidaritätszuschlag zahlen. Insgesamt soll diese Besteuerung, die seit 1998 in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben wird, für 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger entfallen. 


Entlastung für Familien und Singles

Der Gesetzentwurf enthält eine Erhöhung der Soli-Freigrenze bei einkommensteuerpflichtigen Personen von 972 Euro bei Einzel- und 1.944 Euro bei Zusammenveranlagung auf 16.956 beziehungsweise 33.912 Euro – das ist fast das Siebzehnfache der derzeitigen Freigrenzen. Im Ergebnis wird dadurch

  • eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Jahresbruttolohn von rund 151.000 Euro gar keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten.
  • Alleinstehende werden bis zu einem Jahresbruttolohn von rund 73.000 Euro vom Soli befreit sein, heißt es in einer Mitteilung des Finanzministeriums.

Von einer kompletten Abschaffung ist derzeit nicht die Rede. Der Bund könne weiterhin einen wiedervereinigungsbedingten zusätzlichen Finanzierungsbedarf geltend machen, etwa im Bereich der Rentenversicherung, beim Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz, für den Arbeitsmarkt sowie für andere überproportionale Leistungen aus dem Bundeshaushalt für die ostdeutschen Bundesländer.

Seit 1995, als der Soli explizit für die Finanzierung der deutschen Einheit ausgewiesen wurde, bis 2016 hat der Bund rund 275 Milliarden Euro eingenommen, die Ausgaben des Bundes aus dem Solidarpakt I und II bis 2016 sowie weitere Leistungen beziffert der Bund dagegen mit 383 Milliarden Euro. Von einer vollständigen Deckung von Ausgaben und Einnahmen in Zusammenhang mit der Wiedervereinigung geht der Bund nicht aus. 

Kritik zum Gesetzentwurf kommt vom Normenkontrollrat: Die vom Bundesministerium der Finanzen gesetzte Frist für Länder und Verbände zur Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf stelle keine frühzeitige Beteiligung dar. Derart kurzfristige Abstimmungsprozesse traten zuletzt aus Sicht des Normenkontrollrats gehäuft auf, heißt es in der Stellungnahme des Gremiums. Die Vorgehensweise des Bundesministeriums der Finanzen entspreche nicht den Prinzipien der besseren Rechtsetzung.


Quelle: www.bund-verlag.de