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So steigt die Rente zum 1. Juli

Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2019 steht fest: In Westdeutschland steigt die Rente um 3,18 Prozent, in den neuen Ländern um 3,91 Prozent. Grundlage für die Rentenanpassung ist neben der Lohnentwicklung der Nachhaltigkeitsfaktor. Wie hoch die aktuellen Rentenwerte in Ost und West jetzt sind, erfahren Sie hier.


Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt auf 96,5 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 95,8 Prozent). Das Rentenniveau erhöht sich damit sogar leicht auf 48,16 Prozent an. »Bis spätestens zur Rentenanpassung 2024 wird der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 100 Prozent des Westwerts ansteigen«, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Ab dem 1. Juli 2019 steigt damit der aktuelle Rentenwert von gegenwärtig 32,03 Euro auf 33,05 Euro, der aktuellen Rentenwert (Ost) von gegenwärtig 30,69 Euro auf 31,89 Euro.


Orientierung an der Lohnentwicklung

Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,39 Prozent in den alten Ländern und 2,99 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen (»Ein-Euro-Jobs«) außer Acht bleibt. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.

Bei der Rentenanpassung für die neuen Bundesländer sind die im Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte relevant. In diesem Jahr ist der aktuelle Rentenwert (Ost) mindestens so anzupassen, dass er 96,5 Prozent des Westwerts erreicht. Mit dieser Angleichungsstufe fällt die Rentenanpassung Ost höher aus, als nach der tatsächlichen Lohnentwicklung Ost.


Die Bedeutung des Nachhaltigkeitsfaktors

Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit +0,64 Prozentpunkten positiv auf die Rentenanpassung aus. Außerdem wird durch den so genannten Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung des Jahres 2017 (18,7 Prozent) gegenüber dem Jahr 2018 (18,6 Prozent) um 0,1 Prozentpunkte gesunken ist und die sogenannte »Riester-Treppe« bereits 2013 letztmals zur Anwendung kam, wirkt der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen in diesem Jahr rechnerisch mit 0,13 Prozentpunkten anpassungssteigernd.


Das ist neu in diesem Jahr

Bei der diesjährigen Rentenanpassung wird erstmals die Niveauschutzklausel des RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetzes geprüft. So wird sichergestellt, dass in der Zeit bis zum 1. Juli 2025 das Rentenniveau von 48 Prozent nicht unterschritten wird. Das Rentenniveau (im Gesetz als Sicherungsniveau vor Steuern bezeichnet) beschreibt den Verhältniswert aus einer verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt, beides ohne Berücksichtigung der darauf entfallenden Steuern. Das Rentenniveau beträgt für das Jahr 2019 mit dem nach der bisherigen Rentenanpassungsformel errechneten aktuellen Rentenwert 48,16 Prozent. Damit wird das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent eingehalten. Die Niveauschutzklausel kommt somit nicht zur Anwendung.


Quelle: www.bund-verlag.de