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UN ebnet Weg für bessere Arbeitswelt

Seit 100 Jahren kämpft die Internationale Arbeitsorganisation ILO für eine gerechtere Arbeitswelt. Jetzt hat die Sonderorganisation der UN ein wegweisendes Papier auf den Tisch gelegt – von einem historischen Moment ist die Rede.

187 Nationen haben einen Vertrag ausgearbeitet, um Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz zu unterbinden. Das ILO-Übereinkommen 190 zur Beendigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt wurde durch die Internationale Arbeitskonferenz 2019 beschlossen. Das Übereinkommen, das für die Unterzeichnenden bindend ist, stellt klar, dass Gewalt und Belästigungen in der Arbeitswelt Menschenrechtsverletzungen darstellen. Sie seien inakzeptabel und mit menschenwürdiger Arbeit unvereinbar. 


Keine Chance für Gewalt

Gewalt und Belästigung im Sinne des ILO-Übereinkommens 190 wird definiert »als eine Bandbreite von inakzeptablen Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung (…), die darauf abzielen, zur Folge haben oder wahrscheinlich zur Folge haben, physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden zur verursachen und umfasst auch geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung«.

Das Übereinkommen schützt alle Personen, die einer Beschäftigung nachgehen, auch Freiwillige, aber auch Arbeit- oder Auftraggeber. Es gilt für alle Orte, an denen Arbeit verrichtet wird, wo Pausen abgehalten oder Ausbildungen und arbeitsbezogene gesellschaftliche Aktivitäten stattfinden – also überall dort, wo sich Menschen mit Arbeitsbezug, der weit gefasst ist, aufhalten. Das Regelwerk umfasst zudem Gewalt und Belästigung, die im Zusammenhang mit Dritten vorkommen können.

ILO-Generaldirektor Guy Ryder: »Der neue Standard anerkennt das Recht aller auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung. Der nächste Schritt ist die Umsetzung dieses Schutzes in die Praxis, so dass eine bessere, sicherere menschenwürdige Arbeitsumwelt für Frauen und Männer entsteht. Ich bin sicher, dass wir eine schnelle und umfassende Ratifikation und Umsetzung für das neue Übereinkommen erreichen«.


Quelle: www.bund-verlag.de