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Was haben Geringverdienende davon?

Seit dem 1. Juli gilt für »Midi-Jobs« eine neue Obergrenze von 1.300 Euro (bisher 850). Beschäftigte mit Midi-Job zahlen nur einen verringerten Beitrag zur Sozialversicherung. Dadurch will die Politik bis zu 3,5 Millionen Beschäftigte entlasten. Doch viel haben sie davon nicht, wie Sven Stöwhase feststellt.


Verdiener mit 850 Euro profitieren am meisten

Durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilitätsgesetz gilt ab Juli 2019: Die bisherige »Gleitzone« (zwischen 450,01 Euro und 850 Euro) wird in »Übergangsbereich« umbenannt und auf Einkommen bis zu 1.300 Euro ausgeweitet. Die größte Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen haben dadurch jetzt Beschäftigte, die exakt 850 Euro im Monat verdienen. Bislang war bei einem Gehalt von 850 Euro das Ende der verringerten Sozialbeiträge erreicht. Es fielen die normalen Abzüge für die Sozialversicherungen an (derzeit bei Arbeitnehmern mit Kind im Schnitt 19,825 Prozent). Von einem monatlichen Gehalt von 850 Euro gingen daher im Schnitt 168,51 Euro für Sozialbeiträge ab. Es blieben also nur noch 681,49 Euro übrig.

Durch die Ausdehnung des Midi-Job-Bereichs auf 1.300 Euro fallen bei einem Verdienst von 850 Euro nun aber nur noch 145,52 Euro für die Sozialversicherungen an. Das sind etwa 23 Euro im Monat weniger als bisher. Damit ist aber schon die maximale Differenz durch die Neuregelung erreicht. Bei sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen unter oder oberhalb der 850-Euro-Grenze nimmt die zusätzliche Entlastung schnell ab. Bei einem Bruttoeinkommen von 620 Euro sinkt die monatliche Entlastung bereits auf unter 10 Euro.


Anrechnung bei aufstockenden Grundsicherungsleistungen

Die oben beschriebene (Brutto-)Entlastung reduziert sich bei den vielen Geringverdienenden noch, die auf aufstockende Grundsicherungsleistungen (Hartz IV) zu ihrer Existenzsicherung angewiesen sind. Denn entscheidend für die Höhe der aufstockenden Hartz-IV-Leistungen ist nicht das Brutto-, sondern das Nettoeinkommen. Nur dieses wird – nach Abzug eines Freibetrages bei Erwerbstätigkeit – auf die Grundsicherungsleistung angerechnet. Jeder Cent, den Aufstocker bei den Sozialbeiträgen sparen, wird ihnen damit von der Grundsicherungsleistung abgezogen.

Sven Stöwhase hat dazu mehrere Beispielrechnungen vorgenommen. So hat ein alleinstehender Grundsicherungsempfänger mit Wohnkosten von (nur) 240 Euro erst bei einem Einkommen von 1.210 Euro etwas von der Neuregelung bei den Midi-Jobs. Seine maximale (Netto-)Entlastung beträgt aber nur gerade einmal drei Euro im Monat. Wenn seine Wohnkosten 270 Euro im Monat übersteigen, dann hat er sogar gar nichts mehr von der Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Denn die Anrechnung bei Hartz IV führt dazu, dass im gesamten Einkommensbereich bis zu 1.300 Euro »der Nettoeffekt gleich Null ist«.

Auch bei gering verdienenden (Ehe-)Paaren mit oder ohne Kinder, die ergänzend auf Hartz IV angewiesen sind, bleibt unter dem Strich entweder gar nichts oder kaum noch etwas von der Entlastungswirkung übrig, wie die Berechnungen in der Sozialen Sicherheit zeigen. In einigen wenigen Fällen ist es sogar möglich, dass das verfügbare Einkommen – nach Abzug von Steuern und Sozialtransfers – in Folge der Entlastung bei den Sozialbeiträgen sinkt.


Geringe Effekte auf künftige Rente

Eine weitere Neuerung durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilitätsgesetz sieht vor: Ab dem 1. Juli 2019 führen die verringerten Rentenbeiträge bei den Midi-Jobs nicht mehr zu verringerten Rentenansprüchen. Doch auch das bringt den Betroffenen nicht viel. Am meisten profitieren von dieser Neuregelung diejenigen, die knapp über 450 Euro im Monat verdienen. Wenn sie ein Jahr lang einen solchen Job ausüben, können sie später mit einer um etwa 1,10 Euro höheren Rente rechnen, wie die Berechnungen von Sven Stöwhase, Leiter der Forschungsstelle Mikrosimulationsmodelle am Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik zeigen.


Quelle: www.bund-verlag.de