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Neues Gesetz bringt höhere Zuschüsse für Auszubildende

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes beschlossen. Das Gesetz erhöht die Bedarfssätze und Freibeträge für Auszubildende und reduziert den Verwaltungsaufwand. Wir zeigen Ihnen, was sich im Einzelnen ändert.


Auszubildende in betrieblicher und außerbetrieblicher Berufsausbildung haben unter bestimmten Voraussetzungen während ihrer Ausbildung Anspruch auf die Sicherung ihres Lebensunterhalts durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bzw. das Ausbildungsgeld (Abg). Folgende Änderungen sind vorgesehen:

  • Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge

Die Anhebungen aus dem 26. Änderungsgesetz zum BAföG werden auf das SGB III übertragen. Davon profitieren Auszubildende, die Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld haben. Insbesondere die Pauschalen für Unterkunftskosten werden signifikant angehoben.

  • Vereinfachung der Bedarfssatzstruktur

Die Bedarfssätze von BAB und Abg werden stärker vereinheitlicht und eine Vielzahl an unterschiedlichen Sonderregelungen beseitigt, für die Unterstützung des Einzelnen kommt es dadurch zu Verbesserungen.

  • Erhöhung und einfachere Ausgestaltung des Ausbildungsgeldes

Wer im Eingangsverfahren bzw. im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder an vergleichbaren Maßnahmen anderer Träger teilnimmt, bekommt künftig ebenfalls mehr Geld. Unterschiede in der Höhe während des Ausbildungszeitraumes werden abgeschafft. Darüber hinaus wird der Bedarfssatz bei einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen einer Unterstützten Beschäftigung deutlich erhöht.


Das Gesetz zur An­pas­sung der Be­rufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe und des Aus­bil­dungs­gel­des (BA­B­Ab­gAn­pG) finden Sie hier.


Quelle: www.bund-verlag.de