Europawahl: Dein Recht auf Streik
Das wird bald in Europa entschieden
Die EU-Kommission versucht immer wieder, das Streikrecht einzuschränken. Das fällt zwar nicht in ihre Zuständigkeit, aber sie versucht es trotzdem. Ihre Begründung: Streiks mit grenzüberschreitenden Forderungen könnten die Binnenmarktfreiheit einschränken. Also die Freiheit der Unternehmen, sich in einem anderen Land niederzulassen oder dort ihre Dienstleistungen anzubieten. Bisher haben Proteste des Europäischen Parlaments das Streikrecht schützen können. Doch die EU-Kommission versucht es weiter.
Warum ist das wichtig für Dich?
Gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne sind das Ergebnis guter Tarifverhandlungen. Damit Beschäftigte und ihre gewerkschaftliche Vertretung das durchsetzen können, ist der Streik als Druckmittel unverzichtbar. Das Recht zu streiken wurde von den Gewerkschaften in langen Kämpfen errungen. Würde es von der EU-Kommission geschwächt, kannst du dich gegen den Verlust deines Arbeitsplatzes nicht wehren, wenn ein internationales Unternehmen dich gegen eine billigere, also unter schlechteren Bedingungen arbeitende, Arbeitskraft austauschen will, indem es seinen Standort verlagert.
Die Entscheidung kann so oder so ausfallen
Option 1:
Die EU-Kommission wird weiter versuchen, das Streikrecht einzuschränken. Das können Empfehlungen sein oder sogar rechtliche Änderungen im Streikrecht. Unter diesen Bedingungen wäre der Versuch von vier Airlines im Sommer 2018, das Streikrecht der Fluglotsen einzuschränken, sicher anders ausgegangen. Die vier Airlines reichten formal Beschwerde bei der EU-Kommission ein, um die Gewerkschaften zu zwingen, Streiks mindestens 14 Tage vorher anzukündigen. Alle Beschäftigten sollten ihre individuelle Teilnahme 72 Stunden vorher anmelden. Streiks in den Spitzenreisezeiten – wo sie besonders wirksam sind – wollten die Fluglinien generell verbieten lassen. Das Europäische Parlament hat diesen Vorstoß zur Einschränkung des Streikrechts abgewendet. Mit anderen Mehrheiten im Europäischen Parlament könnten solche Forderungen Realität werden.
Option 2:
Das Europäische Parlament weist alle Anmaßungen der EU-Kommission, das Streikrecht zu beschränken, strikt zurück. Es beharrt darauf, dass in der europäischen Grundrechtecharta das Streikrecht festgeschrieben ist. Wie in den EU-Verträgen geregelt, bleibt das Streikrecht allein Sache der Mitgliedstaaten.
Besser Du entscheidest mit
Immer mehr Unternehmen agieren inzwischen global. Wenn alle Streiks, die deshalb einen grenzüberschreitenden Bezug haben, in Zukunft geprüft werden müssten, ob sie die Freiheiten der Unternehmen nicht unverhältnismäßig einschränken, ist das Streikrecht in großer Gefahr. Schlimmstenfalls würden die Gewerkschaften sogar schadensersatzpflichtig. Das würde die Handlungsfähigkeit der Gewerkschaften und der Beschäftigten massiv schwächen. In Folge würden sich die Lohn- und Arbeitsbedingungen deutlich verschlechtern. Auch Deine. Du entscheidest mit, ob das Europäische Parlament das Streikrecht weiterhin schützt.
Quelle: europawahl.verdi.de