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Serie: Was ist neu in 2019? - Tarifeinheitsgesetz, seit 1.1.2019

Der Bundestag hat eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes zur Tarifkollision verabschiedet, mit der die vom BVerfG geforderte Nachbesserung erfolgt. Das BVerfG hatte verlangt, dass die Interessen von Minderheitsgewerkschaften stärker berücksichtigt werden. § 4a TVG regelt jetzt, dass bei einer Tarifkollision der Minderheitstarifvertrag anwendbar ist, wenn beim Zustandekommen des Mehrheitstarifvertrags die Interessen der Minderheit nicht ernsthaft und wirksam berücksichtigt wurden.


Quelle: https://www.bund-verlag.de/