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Ergonomie bei Desk-Sharing

Und täglich grüßt der neue Bildschirmarbeitsplatz. Bei Desk-Sharing haben Mitarbeiter keinen fest zugewiesenen Schreibtisch mehr, sondern kommen morgens ins Büro und wählen täglich einen neuen Arbeitsplatz. Welche Auswirkungen hat dieses Konzept für Ergonomie und Arbeitsschutz? Svenja Budde, Beraterin bei der TBS NRW, verrät es Ihnen.


Welche ergonomischen Anforderungen gelten für Bildschirmarbeitsplätze?

Die Anforderungen an ergonomische Arbeitsplätze gehen mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie der Gefährdungsbeurteilung einher und sind im Arbeitsschutzgesetz und für Bildschirmarbeitsplätze insb. in der Arbeitsstättenverordnung verankert. Unter Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz werden meist ein ergonomischer Schreibtischstuhl und ein (elektrisch) höhenverstellbarer Schreibtisch verstanden. Das allein macht aber noch keinen ergonomischen Arbeitsplatz. Dafür gibt es weitere Kriterien, die erfüllt sein müssen. Das Feld der Ergonomie umfasst Aspekte wie Bewegungs- und Blickfeldergonomie, Hardware-Gestaltung, Softwareergonomie, ergonomische Beleuchtung, Gestaltung von Akustik sowie Klima.

Nehmen wir das Beispiel Softwareergonomie, bei der nicht nur Schriftgröße und farbliche Gestaltung zu berücksichtigen sind. Entscheidend ist, ob die Passung zwischen Mensch, Aufgabe und Technik gut gelöst ist. Die eingesetzte Software soll Beschäftigte bei der Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben unterstützen sowie verständlich und intuitiv bedienbar sein.

Hilfreich sind die Hinweise des zuständigen Unfallversicherungsträgers hinsichtlich ergonomischer Anforderungen an den Arbeitsplatz.


Was muss im Gegensatz dazu beim Desk-Sharing besonders bedacht werden?

Für Desk-Sharing Arbeitsplätze gelten die gleichen ergonomischen Bestimmungen wie für fest zugeordnete Bildschirmarbeitsplätze. Schließlich handelt es sich um einen Arbeitsplatz, der fest im Betrieb eingerichtet ist. Wichtig ist, dass bereits bei der Planung dieser Arbeitsplätze auf eine gute ergonomische Anpassbarkeit geachtet wird. Bildschirm, Bürostuhl und Bürotisch müssen leicht auf die körperlichen Besonderheiten und die Arbeitsaufgabe eingestellt werden können.


Bringt das Besonderheiten hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung mit sich?

Die Entscheidung für Desk-Sharing bedeutet eine grundlegende Veränderung des ursprünglichen Arbeitsplatzes. Daher ist eine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nötig.

Die Gefährdungsbeurteilung kann mit unterschiedlichem Fokus erfolgen – werden potentielle Gefährdungen durch neue Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung ermittelt oder werden Gefährdungen durch Um- und Neubauten sowie der Arbeitsorganisation nach der Arbeitsstättenverordnung beurteilt?

Bei der Gefährdungsbeurteilung für Desk-Sharing Arbeitsplätze ist u.a. zu prüfen, ob besondere Gefährdungen mit dem Büroraumkonzept einhergehen. Ändern sich die Abmessungen für den Bildschirmarbeitsplatz und wird dadurch die die Bewegungsfreiheit eingeschränkt? Verändert sich die Akustik, befinden sich z.B. mehr Beschäftigte in einer Büroeinheit und erhöht sich dadurch die Lautstärke? Auf Basis der ergonomischen Anforderungen für Arbeitsplätze und Arbeitsstätten ist insbesondere die psychische Belastung zu prüfen. Die Ergebnisse müssen in die Planung der neuen Büroarbeitsplätze einfließen und zu geeigneten Arbeitsschutzmaßnahmen führen.


Quelle: www.bund-verlag.de