Gut gerüstet für die Digitalisierung
Wer sich nicht mit der digitalen Transformation beschäftigt, bleibt auf der Strecke. Aber wie kann die Interessenvertretung herausfinden, ob ihr Unternehmen fit für die »gute« Digitalisierung ist?
Digitalisierung ist Belegschaftsvertretungen bereits über 30 Jahre bekannt - ein alter Hut. Dennoch, in den letzten Jahren hat sich scheinbar die Wahrnehmung der Bedeutung von Digitalisierung geändert. Die Ausgaben für IT-Systeme steigen, einige Arbeitgeber setzen auf umfassende Digitalisierungsstrategien und -projekte, Gewerkschaften erarbeiten das Thema in Projekten, Betriebsräte gründen IT-Ausschüsse und man trifft Gremien, die den Tisch voll haben mit Informationen des Arbeitgebers zu geplanten Einführungen von IT-Systemen. Wie gut sind die Betriebe gerüstet für die Digitalisierung – für die digitale Transformation?
Wichtig: Überblick behalten und Informationen einholen
Es gibt verschiedene Herangehensweisen für Arbeitnehmervertretungen, um das herauszufinden. Ein zentraler Grundsatz für das erfolgreiche Bearbeiten des Themas Digitalisierung lautet: Überblick behalten.
Und auch wenn das Gremium bereits gut aufgestellt ist und mitten in der Arbeit steckt: Wenn eine Vielzahl an unterschiedlichen Digitalisierungsprojekten auf dem Tisch liegt, kann dies ein Hinweis dafür sein, zunächst die strategische Ausrichtung des Arbeitgebers zu hinterfragen. Aus den Antworten können Handlungsfelder unter anderem für die Gestaltung von Regelungen mit dem Arbeitgeber abgeleitet werden.
Da ohne Informationen keine echte Mitbestimmung möglich ist, bietet es sich an, beispielsweise in einer »Rahmen-Betriebsvereinbarung IT-Systeme« oder einer »Betriebsvereinbarung Digitale Transformation«, Regelungen festzulegen, wann die Arbeitnehmervertretung welche Infos des Arbeitgebers erhält, um Digitalisierungsprojekte entsprechend ihrer Mitbestimmungsrechte zu bearbeiten.
Vier zentrale Erfolgsfaktoren für die digitale Transformation
Im Rahmen der digitalen Transformation ergeben sich sowohl für die Arbeit der Interessenvertretung als auch die des Arbeitgebers vier zentrale Erfolgsfaktoren:
- Digitalisierung ist kein Selbstzweck - Überblick bewahren und selektieren: Digitalisierungsvorhaben müssen zu den bestehenden Geschäftsprozessen, den Beschäftigten und allen weiteren Digitalisierungsvorhaben passen, wenn der Geschäftsbetrieb reibungslos weitergehen soll.
- Qualifizieren - von Beschäftigen und ihren Interessenvertretern: Die betroffenen Beschäftigten kennen die betrieblichen Rahmenbedingungen und können für einen stabilen Fortgang der Geschäftsprozesse mit digitaler Unterstützung sorgen – externe Dienstleister alleine reichen nicht aus.
- Strukturierte Mitbestimmung – Leitlinien vereinbaren: Das Festlegen von Regelungen unter anderem von Zeitpunkten und Inhalten von Informationen zu Digitalisierungsvorhaben entlastet die Arbeitsabläufe der Betriebsparteien.
- Prüfen - technisch ist alles möglich: IT-Systeme entwickeln sich ständig weiter und mit ihnen auch der Funktionsumfang. Eine geschlossene Vereinbarung zu einem IT-System sollte daher nicht nur abgeheftet, sondern regelmäßig auf ihre Aktualität im Rahmen einer Systemprüfung kontrolliert werden.
Quelle: www.bund-verlag.de