Erweiterte Leistungen der GUV/Fakulta
Die GUV/Fakulta hat ihr Sicherheitspaket erweitert: Seit dem 1.1.2018 werden Mitglieder automatisch mit zwei brandneuen Leistungen im Berufsalltag geschützt.
- Unterstützung durch Übernahme des Selbstbehaltes bei bestehender Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung pro Schadensfall einmalig bis maximal 300 Euro bei Wegeunfällen sowie bei Unfällen auf dem Weg zu und von gewerkschaftlichen Veranstaltungen und der damit verbundenen Nutzung eines Privatfahrzeugs.
- Schadensersatzbeihilfe je nach Lage des Einzelfalles bei Abhandenkommen von Dienstschlüsseln. Voraussetzung hierfür ist eine begründete Regressnahme durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn. Die Leistungsobergrenze ist von 100.000 Euro auf 150.000 Euro gestiegen.