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Mafia-Tattoo passt nicht zur Polizei

Ein Bewerber für eine Stelle im Objektschutz der Berliner Polizei ist chancenlos, wenn seine Tätowierungen Zweifel an seiner Verfassungstreue erlauben. Das hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden und das »Nein« der Polizei bestätigt.

Immer wieder gibt es Streit um Tätowierungen, die Bewerber für den Staatsdienst - meist für die Polizei – am Körper tragen. Im Berliner Fall trägt der Bewerber auf dem Arm mehrere Tattoos, unter andere, Revolverpatronen und Totenköpfe, den Schriftzug »Romeo und Julia« sowie »omerta«. Letzteres wird mit der italienischen Mafia in Verbindung gebracht und gelte »als Ausdruck für das mit der Androhung tödlicher Gewalt verbundene Gesetz des Schweigens«.


Tatsächliche Gesinnung des Bewerbers ist unbeachtlich

Darin sieht das LAG ganz eindeutig eine Missachtung der deutschen Rechtsordnung. Die Tätowierungen des Bewerbers ließen objektive Zweifel zu, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten werde, so die Begründung der Richter, mit der sie die Ablehnung des Bewerbers bestätigen.

Ob der Bewerber tatsächlich verfassungstreu sei – wie er selbst immer wieder betonte - sei ohne Belang, so das Gericht. Es komme entscheidend auf die Sicht eines Betrachters an – und hier könnte ein falscher Eindruck von einem Polizisten entstehen, der entsprechende Botschaften auf seinem Körper zur Schau stellt.

Das Urteil zeigt: Augen auf bei der Berufswahl und auch bei der Tattoo-Wahl.


Quelle: www.bund-verlag.de