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Serie: Was ist neu in 2019? - Krankenversicherung, seit 1.1.2019

Im Bereich der Krankenversicherung stehen zwei wichtige Änderungen an, die durch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz eingeführt werden: Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen – bisher mussten Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag komplett aus eigener Tasche zahlen.

Klein-Selbstständige, die bis zu 1.142 Euro pro Monat verdienen und freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse sind, zahlen nur noch einen Beitrag von 171 Euro pro Monat.


Quelle: https://www.bund-verlag.de/