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Serie: Was kommt 2018? - Reform des Schwerbehindertenrechts

Die Reform des Schwerbehindertenrechts durch das Bundesteilhabegesetz aus dem Jahr 2016 geht auch Anfang 2018 in eine neue Runde. Ab Januar 2018 gilt ein ganz neues SGB IX mit neu geordneten Rechtsnormen. Die Teilhabeleistung für die Eingliederung behinderter Arbeitnehmer ist dann komplett im SGB IX zu finden. Aber auch eine neue Vorschrift für das Arbeitsrecht findet sich im SGB IX.

Die Neuerung, dass eine Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer ohne Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung unwirksam ist, gilt jedoch bereits seit dem 30. Dezember 2016.

Mehr dazu finden Sie unter: https://www.bund-verlag.de/aktuelles~neue-huerde-fuer-kuendigungen-im-schwerbehindertenrecht~


Quelle: https://www.bund-verlag.de/