Seminare

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  • 10.03.2025 - 12.03.2025
  • Oberbayern
  • 25/30/190
  • Betriebsrat
  • Personalrat
  • Personalrat
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Datenschutz
Datenschutz im Betriebs- und Personalratsbüro
Praktischer Datenschutz im Arbeitsbereich der Betriebs- und Personalratsgremien
Seminarinhalt
Als gesetzliche Interessenvertretung müssen Sie Ihre Arbeit datenschutzkonform organisieren. Die sich ständig verändernden Regelungen des Datenschutzes stellen die Interessenvertretungen immer wieder vor neue Herausforderungen. Personenbezogene Daten sind hochsensibel und müssen mit großer Sorgfalt geschützt werden. Allerdings müssen Sie, um Ihre Arbeit ausführen zu können, Zugang zu personenbezogenen Beschäftigtendaten haben. Dies wird, mit Verweis auf den Datenschutz. von vielen Arbeitgebern verweigert. Wir werden in diesem Seminar näher beleuchten, welche Rechte und Pflichten Sie als Interessenvertretung im Bereich des Datenschutzes haben.

Die Seminarinhalte in Stichworten:
  •  Grundlagen und Begriffe
o DSGVO und BDSG
o Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
o Prinzipien des Datenschutzes
  • praktisches Datenschutzmanagement im Bereich eines Betriebs- oder Personalratsgremiums
o Schweigepflicht und Geheimhaltung
o eigene Prozesse erkennen
o die Datenschutz-Folgeabschätzung
o Löschfristen für Protokolle und Anwesenheitslisten
o Sitzungen und Betriebsversammlungen
o Hilfspersonal verpflichten
  • praktische Übung: Erstellung eines eigenen Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten des Betriebsrats- oder Personalratsgremiums
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder (BayPVG, BPersVG), Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Datenschutzbeauftragte, interessierte Arbeitnehmer/innen
Tagungsort
Brannenburg
Termin
10.03.2025 10:00 Uhr - 12.03.2025 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
PR-BayPVG: § 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
775,- € pro Person

Teilnahmegebühr

775,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referenten-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogenene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmernamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes (IBAN: DE23 700500000002045433 BIC: BYLADEMMXXX) möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e. V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

408,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 408,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

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