Seminare

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  • 02.06.2025 - 04.06.2025
  • Niederbayern/Oberpfalz
  • 25/22/162
  • Betriebsrat
  • Personalrat
  • Personalrat
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten
Seminarinhalt
Nach § 5 ArbschG hat der Arbeitgeber durch regelmäßige Gefährdungsbeurteilung die Gefährdung der Beschäftigten zu ermitteln, mit dem Ziel die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu erkennen, um seiner arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Die Verpflichtung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen streckt sich auf alle Bereiche bis hin zu Ermittlung physischer  Belastungen. In der prozesshaften Ausgestaltung des Arbeitsschutzes nimmt die Gefährdungsbeurteilung eine Schlüsselrolle ein. 

In dem Seminar werden Methoden und Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen dargestellt und die Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten bei Ausgestaltung erörtert. 

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Verpflichtung zur Durchführung nach § 5 ArbschG 
  • Gestaltung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen 
  • Beteiligungsrechte von Betriebsräten 
  • Beteiligungsrechte von Personalräten
  • Aktuelle Rechtsprechung
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen und interessierte Arbeitnehmer*innen
Tagungsort
Regensburg
Termin
02.06.2025 10:00 Uhr - 04.06.2025 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
PR-BayPVG: § 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
775,- € pro Person

Teilnahmegebühr

775,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referenten-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogenene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmernamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes (IBAN: DE23 700500000002045433 BIC: BYLADEMMXXX) möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e. V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

419,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 419,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

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