Seminare
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- 10.11.2025 - 14.11.2025
- Oberbayern
- 25/30/085
- Personalrat
- Personalrat
- Datenschutz
Datenschutz im Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit - Grundlagen und aktuelle Entwicklungen
Seminarinhalt
In der virtuellen Arbeitswelt wird fast ausschließlich mit Arbeitsmitteln der EDV gearbeitet. Hierbei werden zwangsläufig Daten der Mitarbeiter erhoben. Dem Personalrat stehen hinsichtlich der Gestaltung der Erhebung- und Verwendung von Daten der Beschäftigten umfangreiche Mitbestimmungsrechte zu, gleichzeitig begrenzt das Bundesdatenschutzgesetz die Erhebung und Verwendung von Arbeitnehmerdaten. In dem Seminar werden die zum Seminarzeitunkt gültigen Bestimmungen des Arbeitnehmerdatenschutzes im Hinblick auf die besondere Rechtssituation der Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit und bestehenden Mitbestimmungsrechte des dortigen Personalrates. Hierbei werden auch die Auswirkungen der EU Verordnungen auf den nationalen Arbeitnehmerdatenschutz erörtert.
An wen sich das Seminar richtet
Personalratsmitglieder in den Jobcentern und der Agentur für Arbeit sowie interessierte Arbeitnehmer/innen
Tagungsort
München
Termin
10.11.2025 10:00 Uhr - 14.11.2025 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
PR-BayPVG: § 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
Teilnahmegebühr
1250,- € pro Person
Tagungspauschale
985,- € pro Person
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Ausschreibung