Seminare

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  • 16.07.2025 - 18.07.2025
  • Franken
  • 25/24/162
  • Betriebsrat
  • Personalrat
  • Personalrat
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Eingliederungsmanagement und die Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Seminarinhalt
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gewinnt in den Betrieben und Dienststellen immer mehr an Bedeutung. Geregelt ist die Einführung nach dem § 167 Abs. 2 SGB IX.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist nur ein Teil des großen Themas Gesundheitsförderung in Betrieben und Dienststellen und somit eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe und Verpflichtung der Betriebs- und Personalratsmitglieder sowie der Schwerbehindertenvertretungen. In diesem Seminar geben wir Ihnen eine Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement und einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als Chance oder Bedrohung
  • BEM in Abgrenzung zu Krankenrückkehr- bzw. Fehlzeitengespräche
  • BEM-Verfahren und Anforderungen an die Gesprächsführung
  • Rechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung (z. B. bei krankheitsbedingten Kündigungen)
  • Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Hinzuziehung von Sachverständigen (z. B. Integrationsamt, Suchtberatung, Gleichstellungsstelle)
  • Datenschutz und Schweigepflicht (z. B. Umgang mit Krankendaten)
  • Aktuelle Rechtsprechung
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertrauensleute, interessierte Arbeitnehmer*innen
Bild Seminar
Tagungsort
Würzburg
Termin
16.07.2025 10:00 Uhr - 18.07.2025 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
PR-BayPVG: § 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
775,- € pro Person

Teilnahmegebühr

775,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referent*innen-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmer*innennamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes mit der Bankverbindung IBAN:DE23 7005 0000 0002 0454 33 BIC:BYLADEMMXXX, möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Die Teilnahmegebühr kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e.V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

435,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 435,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

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