Seminare

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  • 01.12.2025 - 05.12.2025
  • Oberbayern
  • 25/30/086
  • Personalrat
  • Personalrat
  • Arbeits- und Tarifrecht
Einführung in TV-BA und den TVöD für Personalräte der Jobcenter - Grundlagenseminar -
Seminarinhalt
In den Jobcentern bestimmen sich die Bedingungen der Arbeitsverhältnisse des zugewiesenen Personals für Beschäftigte des kommunalen Trägers nach dem TVöD und für die Beschäftigten der Bundesagentur nach dem TV-BA. Aufgrund der umfassenden Übertragung des Direktionsrechtes auf den Geschäftsführer des Jobcenters, ist die Kenntnis der tarifrechtlichen Bestimmungen erforderlich für die Ausübung der gesetzlichen Beteiligungsrechte. In dem fünftägigen Grundlagenseminar wird eine Einführung in die wesentlichen Bestimmungen beider Tarifverträge gegeben. Dabei orientiert sich die Darstellung an den für die Personalräte in den Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit relevanten tariflichen Regelungen beider Tarifverträge. Die neue Entgeltordnung wird in diesem Seminar in Ausschnitten mit behandelt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Wesentlichen Inhalte on TVöD und TV-Bundesagentur
- Eingruppierungsregeln in beiden Tarifverträgen
- Bedeutung der Tarifverträge für die gesetzlichen Aufgaben der Personalräte


Referent 
Detlev Nitsche, 
Rechtsanwalt, Berlin
Experte für die Personalratsarbeit in den Jobcentern, 
Mitautor des Kommentars zum Arbeitsschutzgesetz
An wen sich das Seminar richtet
Personalräte in den Jobcentern und interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Tagungsort
München
Termin
01.12.2025 10:00 Uhr - 05.12.2025 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
PR-BayPVG: § 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
Tagungspauschale

985,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 985,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

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