Seminare
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- 17.03.2025 - 21.03.2025
- Niederbayern/Oberpfalz
- 25/22/149
- Personalrat
- Personalrat
- Arbeits- und Tarifrecht
Arbeits- und Tarifrecht für Personalratsmitglieder
Seminarinhalt
Neben dem Personalvertretungsgesetz ist für die Arbeit des Personalrates auch das gesamte Arbeitsrecht von enormer Bedeutung. Die Kenntnisse im Arbeitsrecht legen die Grundlagen für eine gute Arbeit im Personalratsgremium. Jedoch muss durch die ständigen Veränderungen und Urteile dieses Wissen immer wieder erneuert und aufgefrischt werden.
In diesem Seminar geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Systematiken des Arbeitsrechts in Deutschland und über die einzelnen Arbeitnehmer*innenschutzrechte.
Seminarinhalte in Stichworten:
-Grundlagen der Arbeitsrechtssystematik
-Überblick über die Arbeitnehmer*innenschutzrechte
-Rechte und Pflichten der/des Arbeitnehmers*in und des/Arbeitgebers*in in Bezug auf bestehende Arbeitsverträge
-Individualrechtliche und kollektivrechtliche
-Unterscheidungen und die Bedeutung für Arbeitnehmer*innen
-Tarifrecht im Öffentlichen Dienst
-Eingruppierung
-Tarifbindung
-Aktuelle Rechtsprechung
In diesem Seminar geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Systematiken des Arbeitsrechts in Deutschland und über die einzelnen Arbeitnehmer*innenschutzrechte.
Seminarinhalte in Stichworten:
-Grundlagen der Arbeitsrechtssystematik
-Überblick über die Arbeitnehmer*innenschutzrechte
-Rechte und Pflichten der/des Arbeitnehmers*in und des/Arbeitgebers*in in Bezug auf bestehende Arbeitsverträge
-Individualrechtliche und kollektivrechtliche
-Unterscheidungen und die Bedeutung für Arbeitnehmer*innen
-Tarifrecht im Öffentlichen Dienst
-Eingruppierung
-Tarifbindung
-Aktuelle Rechtsprechung
An wen sich das Seminar richtet
Personalratsmitglieder (BayPVG, BPersVG) und interessierte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Tagungsort
Regensburg
Termin
17.03.2025 10:00 Uhr - 21.03.2025 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
PR-BayPVG: § 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
Teilnahmegebühr
910,- € pro Person
Tagungspauschale
888,- € pro Person
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Ausschreibung