Seminare

<< Zurück

  • 07.07.2025 - 11.07.2025
  • Oberbayern
  • 25/30/080
  • Personalrat
  • Personalrat
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Arbeits- und Tarifrecht
Einführung in das Arbeitsrecht für Personalräte der Jobcenter (AR I)
Seminarinhalt
Zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt der Personalrat grundlegende Kenntnisse im Arbeitsrecht. In dem Seminar werden die wesentlichen Grundlagen von der Systematik des Arbeitsrechtes, den Regelungen von der Durchführung bis zur Beendigung dargestellt.  
Dabei wird, abgestimmt auf die besondere rechtliche Situation in den Jobcentern, erforderliches Grundwissen vermittelt und konkrete Handlungsoptionen erörtert. Ein Besuch des Arbeitsgerichtes vermittelt einen praktischen Einblick in die Seminarinhalte. 

Die wesentlichen Inhalte sind u. a.:

• Rechtsquellen und Systematik des Arbeitsrechts
• Abgrenzung zum Honorar- und Werkvertrag; Arbeitnehmerbegriff  
• Besonderheiten des Arbeitsrechtes im Jobcenter 
• Arbeitsvertrag – Grundlagen und Inhalt
• Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien aus dem Arbeitsverhältnis 
• Annahmeverzug, Entgeltfortzahlung, Urlaub 
• Auswirkungen des zugewiesenen Arbeitsverhältnisses
• Besondere Arbeitsverhältnisse im Überblick: Teilzeit und Befristung, Leiharbeit und Werkverträge, Probearbeit
• Beendigungsarten des Arbeitsverhältnisses im Überblick: Kündigung, Auflösung und Befristung
• Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung 

Das Seminar richtet sich an Personalratsmitglieder und Schwerbehindertenvertretungen der Jobcenter. Es handelt sich um eine Grundlagenschulung (BVerwG vom 14.06.2006 6  P 13.05 )
An wen sich das Seminar richtet
Personalratsmitglieder und Schwerbehindertenvertretungen der Jobcenter
Tagungsort
München
Termin
07.07.2025 10:00 Uhr - 11.07.2025 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
PR-BayPVG: § 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
1250,- € pro Person

Teilnahmegebühr

1250,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referenten-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogenene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmernamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes (IBAN: DE23 700500000002045433 BIC: BYLADEMMXXX) möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e. V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

985,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 985,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

Download
Ausschreibung