Seminare

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  • 12.05.2025 - 16.05.2025
  • Oberbayern
  • 25/30/040
  • Betriebsrat
  • Grundschulung
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Seminarinhalt
Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich. Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar. Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie auch das nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen. 

Die Seminarinhalte in Stichworten:
  • Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
  • Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des Arbeitgebers
  • Wann muss der Betriebsrat durch den Arbeitgeber über Veränderungen informiert werden und gibt es Ausnahmen?
  • Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen
  • Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen 
  • Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat 
  • Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen 
  • Erläuterungen der Begrifflichkeiten Betriebsübergang nach § 613 a BGB, Betriebsänderung nach § 111 ff. BetrVG 
  • Beschäftigungssicherung nach § 92 a BetrVG - Betriebliche Bildungsmaßnahmen nach §§ 96 - 98 BetrVG 
  • Die wirtschaftliche Mitbestimmung nach dem BetrVG im Überblick 
  • Aktuelle Rechtsprechung
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder und interessierte Arbeitnehmer*innen
Tagungsort
Brannenburg
Termin
12.05.2025 10:00 Uhr - 16.05.2025 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
Teilnahmegebühr
1090,- € pro Person

Teilnahmegebühr

1090,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referenten-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogenene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmernamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes (IBAN: DE23 700500000002045433 BIC: BYLADEMMXXX) möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e. V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

765,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 765,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

weitere Termine in
Niederbayern/Oberpfalz
07.07.2025 - 11.07.2025
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