Seminare

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  • 31.03.2025 - 04.04.2025
  • Oberbayern
  • 25/30/081
  • Personalrat
  • Grundschulung
PR II BPersVG Mitbestimmen-Mitgestalten-Durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten - Jobcenter Spezial
Seminarinhalt
Aufbauend auf dem PR I liegt der Schwerpunkt dieses Seminares auf dem Verfahren und der Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte. Die Seminarinhalte in Stichworten: - Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten - Verfahren und Durchsetzung der Mitbestimmung - Stufenvertretung und oberste Dienstbehörde - Die Einigungsstelle - Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren - Initiative Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten - Dienstvereinbarung Referent: Detlev Nitsche, Rechtsanwalt, Berlin Experte für die Personalratsarbeit in den Jobcentern Mitautor des Kommentars zum Arbeitsschutzgesetz
An wen sich das Seminar richtet
Personalratsmitglieder in den Jobcentern und interessierte Arbeitnehmer*innen
Tagungsort
München
Termin
31.03.2025 10:00 Uhr - 04.04.2025 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
Teilnahmegebühr
1250,- € pro Person

Teilnahmegebühr

1250,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referenten-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogenene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmernamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes (IBAN: DE23 700500000002045433 BIC: BYLADEMMXXX) möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e. V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

985,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 985,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

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Ausschreibung