Seminare

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  • 02.06.2025 - 04.06.2025
  • Oberbayern
  • 25/30/162
  • Betriebsrat
  • Personalrat
  • Personalrat
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Arbeits- und Tarifrecht
Dienstplangestaltung
Seminarinhalt
Dienstpläne sind in vielen Betrieben und Dienststellen die Grundlage für die Einteilung der Arbeitszeit der Mitarbeiter*innen. Die betrieblichen Interessenvertretungen nehmen aber bei der Ausgestaltung, der Beteiligung und auch der Überprüfung, eine Schlüsselrolle ein. In diesem Seminar wird geklärt, auf welche gesetzlichen und tariflichen Vorgaben geachtet werden muss und welche Möglichkeiten der Ausgestaltung einer Betriebs- und Dienstvereinbarung die Interessenvertretungen haben.

Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Rechtsnormen und Grundlagen für Arbeitszeitregelungen in Dienstplänen
- Dienstplanung als Aspekt des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes - mögliche Maßnahmen zur Entlastung der Beschäftigten
- Instrumente und Methoden der (digitalen) Zeiterfassung; Gestaltung und Planung von Diensten und Arbeitszeitmodelle
- Zuständigkeiten, Aufgaben und Arbeitsteilung im Gremium (Betriebs-/Personalrat, Dienstplanausschuss)
- Verfahren der Dienstplanprüfung (zeitliche, inhaltliche und formale Anforderungen)
- Mitbestimmungsrechte, Strategien, Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
- Mögliche Inhalte von betrieblichen Regelungen zur Dienstplanung und (kurzfristigen) Dienstplanänderungen, Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
- Dienstplanung und Weisungs-/Direktionsrecht des Arbeitgebers - Umfang, Zulässigkeit und Folgen der ständigen Erreichbarkeit (z.B. über ´dienstliche´ WhatsApp-Gruppen)
- Personalplanung (Personalbedarfs-/Einsatzplanung) und Planung der Einzeldienste der Beschäftigten
- aktuelle Rechtsprechung
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsmitglieder, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen und interessierte Arbeitnehmer*innen
Tagungsort
Bernau
Termin
02.06.2025 10:00 Uhr - 04.06.2025 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
PR-BayPVG: § 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
775,- € pro Person

Teilnahmegebühr

775,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referenten-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogenene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmernamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes (IBAN: DE23 700500000002045433 BIC: BYLADEMMXXX) möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e. V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

595,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 595,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

weitere Termine in
Allgäu/Schwaben
19.02.2025 - 21.02.2025
Oberbayern
10.11.2025 - 12.11.2025
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