Seminare

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  • 12.03.2025 - 14.03.2025
  • Niederbayern/Oberpfalz
  • 25/22/121
  • Betriebsrat
  • Kommunikations- und Arbeitsorganisation
Die Betriebsversammlung
Vier pro Jahr ein Muss?!
Seminarinhalt
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind vier Betriebsversammlungen im Jahr ein Muss. Doch eine Betriebsversammlung vor leeren Stühlen ist wenig erstrebenswert. Deshalb werden in vielen Betrieben die Versammlungen auf die vermeintlich ausreichende Anzahl gekürzt. Auch laufen in den meisten Betrieben die Betriebsversammlungen als "Frontalveranstaltungen" nach dem stets gleichen Muster ab. Oft genug "spielt" dabei der/die Betriebsratsvorsitzende den/die Alleinunterhalter*in.
Doch es geht auch anders. Eine gute Betriebsversammlung beginnt schon mit einer attraktiven Einladung. Auch der Ablauf muss nicht nach dem Motto "das haben wir schon immer so gemacht", nach starren Regeln, organisiert sein. Warum einen Vortrag nicht einmal durch ein Interview oder durch eine Podiumsdiskussion ersetzen? Neben dem/der Vorsitzenden sollten auch die anderen Betriebsratsmitglieder ins Rampenlicht rücken. Außerdem wünschen sich viele Gremien, dass die Belegschaft nicht passiv bleibt und ihre Fragen schon vor Ende der Veranstaltung stellt. Das Seminar zeigt, welche Möglichkeiten es gibt, Neues auszuprobieren und die Betriebsversammlung zu einem lebendigen Diskussionsforum zu machen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

- Rechtliche Grundlagen
- Anzahl, Form und Zeitpunkt
- Tagesordnung und Einladung
- Tätigkeitsbericht
- Versammlungsleitung und Protokollführung
- Praktische Anleitungen zur Planung und Durchführung von Betriebsversammlungen
- Aktuelle Rechtsprechung
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Tagungsort
Regensburg
Termin
12.03.2025 10:00 Uhr - 14.03.2025 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
Teilnahmegebühr
775,- € pro Person

Teilnahmegebühr

775,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referenten-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogenene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmernamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes (IBAN: DE23 700500000002045433 BIC: BYLADEMMXXX) möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e. V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

419,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 419,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

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