Seminare

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  • 23.06.2025 - 25.06.2025
  • Oberbayern
  • 25/30/160
  • Betriebsrat
  • Personalrat
  • Personalrat
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Grundschulung
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit - ohne geht es nicht
Grundlagenseminar
Seminarinhalt
Mit dem Arbeitsschutzgesetz ist ein Grundgesetz des betrieblichen Arbeitsschutzes geschaffen worden. Dabei finden nun neben den "klassischen" Gefahren am Arbeitsplatz auch die "modernen" Risiken, wie beispielsweise Bildschirmarbeit und Einflüsse des Arbeitsumfeldes, Berücksichtigung. Der Schwerpunkt des Gesamtsystems des Gesundheits-, Arbeits- und Unfallschutzes setzt verstärkt auf Prävention und nicht mehr, wie in der Vergangenheit, auf Reparatur. Den Interessenvertretungen kommt hier eine sehr wichtige Rolle zu.  Dieses Seminar zeigt Handlungsmöglichkeiten und Wege auf, mit denen Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte gezielt die Bereiche der Arbeitssicherheit sowie des Arbeitsschutzes für die betriebliche Praxis verbessern können. 

Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Grundbegriffe des Arbeitsschutzes
- Die wichtigsten Regelungen des Unfallversicherungsrechtes, des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung
- Die Kontrollinstanzen für den Arbeitsschutz: Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sicherheitsbeauftragter und Arbeitsschutzausschuss
- Arbeitsschutz für Bildschirmarbeitsplätze
- Einführung in die Gefahrstoffverordnung und das Chemikaliengesetz
- Die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates/Personalrates: Initiativrechte, Kontrollrechte und Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder (BayPVG, BPersVG), Schwerbehindertenvertrauensleute, interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Tagungsort
Bernau
Termin
23.06.2025 10:00 Uhr - 25.06.2025 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
PR-BayPVG: § 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
775,- € pro Person

Teilnahmegebühr

775,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referenten-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogenene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmernamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes (IBAN: DE23 700500000002045433 BIC: BYLADEMMXXX) möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e. V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

595,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 595,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

weitere Termine in
Franken
24.03.2025 - 26.03.2025
Niederbayern/Oberpfalz
06.10.2025 - 08.10.2025
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