Seminare

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  • 17.03.2025 - 21.03.2025
  • Franken
  • 25/24/050
  • Personalrat
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Grundschulung
Grundlagenseminar für Personalratsmitglieder (BayPVG)
Seminarinhalt
Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen Sie sich die Fragen: Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten?
Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Aufbauseminar für Personalratsmitglieder (BayPVG) die erforderlichen Kenntnisse des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes. Das Bayerische Personalvertretungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um die Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, müssen die Personalratsmitglieder unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und vermittelt Ihnen so mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich.

Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Einführung in das Personalvertretungsrecht des öffentlichen Dienstes in Bayern
- Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
- Aufgaben des Personalrats
- Rechte und Pflichten des Personalrats, Schutzbestimmungen
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienststelle
- Die Geschäftsführung des Personalrats
- Formen und Verfahren der Beteiligung
- Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Personalrats
- Aktuelle Rechtsprechung, Gesetzesänderungen
An wen sich das Seminar richtet
Erstmals gewählte Personalratsmitglieder im bayerischen Staats- und Kommunaldienst sowie weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Geltungsbereich des BayPVG, Schwerbehindertenvertretungen, interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Bild Seminar
Tagungsort
Muggendorf
Termin
17.03.2025 10:00 Uhr - 21.03.2025 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
PR-BayPVG: § 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
910,- € pro Person

Teilnahmegebühr

910,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referenten-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogenene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmernamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes (IBAN: DE23 700500000002045433 BIC: BYLADEMMXXX) möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e. V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

865,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 865,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

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20.01.2025 - 24.01.2025 21.07.2025 - 25.07.2025 20.10.2025 - 24.10.2025
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