Seminare

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  • 12.05.2025 - 16.05.2025
  • Oberbayern
  • 25/30/082
  • Personalrat
  • Personalrat
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
Grundlagenschulung I im Arbeitsschutz für Personalräte in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit - Einführung und Überblick
Seminarinhalt
Ob schlecht gestaltete Arbeitsplätze, hohe Lärmbelastung, unzumutbare Temperaturen oder hohe psychischen Belastung, die Arbeitsbedingungen in den Jobcentern sind alles andere als optimal. Verkannt wird oft, dass das moderne Arbeitsschutzrecht mehr als Höhe und Breite von Schreibtischen regelt. Vielmehr ist der Arbeitgeber, in den Jobcentern der Geschäftsführer, verpflichtet, Gefährdungen, die u.a. aus Raumtemperaturen, Lärm, schlechten Lichtverhältnissen, unzureichenden Raumgrößen und psychischen Belastungen resultieren, effektiv zu verhindern. Im Seminar werden die arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen von Trägern und Jobcentern und die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Personalrates dargestellt. Unter Beachtung der konkreten betrieblichen Situation, werden Handlungsansätze für die konkrete Umsetzung in den Dienststellen erarbeitet.

Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Einführung in die Grundstruktur des Arbeitsschutzes
- Mitbestimmung der Personalräte im Arbeitsschutz
- Durchsetzung des Arbeitsschutzes im Jobcenter und der Arbeitsagentur

Referenten: 
Detlev Nitsche, 
Rechtsanwalt, Berlin
Experte für die Personalratsarbeit in den Jobcentern, 
Mitautor des Kommentars zum Arbeitsschutzgesetz

An wen sich das Seminar richtet
Personalräte in den Jobcentern, Abentur für Arbeit und interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Tagungsort
München
Termin
12.05.2025 10:00 Uhr - 16.05.2025 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
PR-BayPVG: § 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
Teilnahmegebühr
1250,- € pro Person

Teilnahmegebühr

1250,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referenten-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogenene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmernamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes (IBAN: DE23 700500000002045433 BIC: BYLADEMMXXX) möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e. V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

985,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 985,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

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