Seminare
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- 12.05.2025 - 16.05.2025
- Oberbayern
- 25/30/082
- Personalrat
- Personalrat
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
Grundlagenschulung I im Arbeitsschutz für Personalräte in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit - Einführung und Überblick
Seminarinhalt
Ob schlecht gestaltete Arbeitsplätze, hohe Lärmbelastung, unzumutbare Temperaturen oder hohe psychischen Belastung, die Arbeitsbedingungen in den Jobcentern sind alles andere als optimal. Verkannt wird oft, dass das moderne Arbeitsschutzrecht mehr als Höhe und Breite von Schreibtischen regelt. Vielmehr ist der Arbeitgeber, in den Jobcentern der Geschäftsführer, verpflichtet, Gefährdungen, die u.a. aus Raumtemperaturen, Lärm, schlechten Lichtverhältnissen, unzureichenden Raumgrößen und psychischen Belastungen resultieren, effektiv zu verhindern. Im Seminar werden die arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen von Trägern und Jobcentern und die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Personalrates dargestellt. Unter Beachtung der konkreten betrieblichen Situation, werden Handlungsansätze für die konkrete Umsetzung in den Dienststellen erarbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Einführung in die Grundstruktur des Arbeitsschutzes
- Mitbestimmung der Personalräte im Arbeitsschutz
- Durchsetzung des Arbeitsschutzes im Jobcenter und der Arbeitsagentur
Referenten:
Detlev Nitsche,
Rechtsanwalt, Berlin
Experte für die Personalratsarbeit in den Jobcentern,
Mitautor des Kommentars zum Arbeitsschutzgesetz
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Einführung in die Grundstruktur des Arbeitsschutzes
- Mitbestimmung der Personalräte im Arbeitsschutz
- Durchsetzung des Arbeitsschutzes im Jobcenter und der Arbeitsagentur
Referenten:
Detlev Nitsche,
Rechtsanwalt, Berlin
Experte für die Personalratsarbeit in den Jobcentern,
Mitautor des Kommentars zum Arbeitsschutzgesetz
An wen sich das Seminar richtet
Personalräte in den Jobcentern, Abentur für Arbeit und interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Tagungsort
München
Termin
12.05.2025 10:00 Uhr - 16.05.2025 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
PR-BayPVG: § 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
Teilnahmegebühr
1250,- € pro Person
Tagungspauschale
985,- € pro Person
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Ausschreibung